Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung

Stand: 01. Januar 2017

Übersicht

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur

§ 2 Beihilfeberechtigte Personen

§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige

§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen

§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen

§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit

§ 6 a Krankenhausleistungen

§ 7 Beihilfe bei Behandlung und Rehabilitation in nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen

§ 8 Beihilfe bei Kuren

§ 9 Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit

§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge

§ 10 a Sonstige Aufwendungen

§ 11 Beihilfe bei Geburtsfällen

§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen

§ 13 Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen

§ 14 Bemessung der Beihilfe

§ 15 Begrenzung der Beihilfe

§ 16 Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten

§ 17 Verfahren

§ 18 Datenschutz

§ 19 Übergangsvorschriften

§ 20 Inkrafttreten

Anlage


Links zum BEIHILFERECHT:

Inhalt

 Web-Adresse 

Betreiber  

Beihilfeportal (Bund und Länder)

www.beihilfe-online.de INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte

Vorschriften zu den Beihilfevorschriften
in Bund und Ländern  

www.beihilfevorschriften.de INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte
Überblick zum Beihilferecht  www.beihilferecht.de  Marketing öffentlicher Dienst, Gudrun Vieten

 


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