Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg: § 45 Amtszulage für die Leiter von Gerichten mit Register- oder Grundbuchzuständigkeit

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Baden-Württemberg

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg

§ 45 Amtszulage für die Leiter von Gerichten mit Register- oder Grundbuchzuständigkeit

(1) Die Leiter von Gerichten mit Registerzuständigkeit erhalten eine Amtszulage.

(2) Die Leiter von Gerichten mit Grundbuchzuständigkeit erhalten eine Amtszulage.

(3) Treffen Amtszulagen nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit anderen Amtszulagen zusammen, gilt § 43 Absatz 1 Satz 2 mit der Maßgabe, dass anstelle des Prozentsatzes von 75 ein Prozentsatz von 100 tritt. Dies gilt auch für den Fall, dass Amtszulagen nach Absatz 1 und Absatz 2 mit anderen Amtszulagen zusammentreffen. Wird der Prozentsatz von 100 überschritten, vermindert sich die Zulage nach Absatz 1 um den übersteigenden Betrag.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Sehenswürdigkeiten sind vor allem Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


 

mehr zu: Landesbesoldungsgesetz
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-baden-wuerttemberg.de © 2024