Besoldung Baden-Württemberg
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Beihilfe für Beamte in Baden-Württemberg

Link-TIPPs zur Beihilfe:

Inhalt

 Web-Adresse 

Betreiber  

Informationen zur Beihilfe
des Bundes und der Länder

www.beihilfe-online.de INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamte

Ratgeber und Vorschriften
zu den Beihilfevorschriften
des Bundes (BhV) und der Länder   

www.die-beihilfe.de Deutscher
Beamtenwirtschaftsring e.V.
(DBW)
Überblick zum Beihilferecht  www.beihilferecht.de  IACD Internet Access Center


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Ratgeber "Die Beihilfe" für nur 7,50 Euro

In Zusammenarbeit mit dem DBW und INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst machen wir Ihnen hier ein besonders gutes Angebot: Der beliebte Ratgeber "Die Beihilfe" informiert Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte) über das Beihilferecht im Bund und in den Ländern.

Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt, dennoch orientieren sich viele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV). Der Ratgeber erläutert die Beihilfevorschriften des Bundes, vom Bund abweichende Landesvorschriften werden in einem eigenen Kapitel dargestellt und kommentiert. Die BhV sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein ausführliches Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen.

Unser LINK-TIPP zum Beihilferecht: www.beihilfe-online.de


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