Frauen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg

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Der öffentliche Dienst in Baden-Württemberg wächst weiter: Fast 10 000 Beschäftigte mehr als im Vorjahr. Auch mehr Frauen beschäftigt.

Am 30. Juni 2019 waren insgesamt 586 775 Personen im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt, teilt das Statistische Landesamt mit. Die Zahl der Beschäftigten stieg gegenüber dem Vorjahr um 9 960 Personen, dies entspricht einem Anstieg von gut 1,7 %. Wiederholt nahm die Zahl der Frauen (+8 635) deutlich stärker zu als die der Männer (+1 325). Dadurch lag der Anteil der Frauen im gesamten öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg bei 63 %. Einen stärkeren Anstieg im selben Zeitraum verzeichnete die Teilzeit im Vergleich zur Vollzeit: die Anzahl der Teilzeitarbeitenden stieg um 5 740 bzw. 2,5 %, die der Vollzeitarbeitenden um 4 220 bzw. 1,2 %. Insgesamt waren gut 40 % der Beschäftigten in Teilzeit tätig. Der Zuwachs der Vollzeitäquivalente2 (VZÄ) betrug 7 900, also 1,6 % mehr als im Vorjahr. Zum Erhebungszeitpunkt waren im öffentlichen Dienst 218 200 Beamtinnen und Beamte und 368 580 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig.

Der Anteil der Beschäftigten im Landesbereich war zum 30. Juni 2019 mit 321 115 der Größte, das Wachstum betrug 3 480 Beschäftigte bzw. 1,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Während die Anzahl der Frauen um 3 495 auf 193 825 stieg, blieb die Anzahl der Männer bei 127 290 nahezu unverändert (- 15). Insgesamt sind gut 60 % der Landesbeschäftigten Frauen.

Den größten personellen Anstieg verzeichnete der kommunale Bereich mit einem Zuwachs von 6 260 Personen, das waren zum 30. Juni 2019 2,6 % mehr als im Vorjahr. Dabei machten die Beschäftigten im kommunalen Bereich rund 42 % des gesamten öffentlichen Dienstes aus. Der Anteil der Frauen im kommunalen Bereich beträgt mit 164 105 gut 66 % und ist somit größer als im Landesbereich. In den Tageseinrichtungen für Kinder bis zu sechs Jahren kam es wie in den Vorjahren zu einem starken Zuwachs an Personal. Die Zahl der in diesem Bereich Beschäftigten stieg auf 45 370, das sind 2 865 oder 6,7 % mehr als im Jahr zuvor. In den letzten 10 Jahren war der absolute Zuwachs nur im Jahr 2015 höher.

Am 30. Juni 2019 waren 17 275 Personen bei den Sozialversicherungen unter Landesaufsicht tätig. Davon sind 15 735 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 1 540 Beamtinnen und Beamte. Der Bereich der Sozialversicherungen unter Landesaufsicht bleibt mit einem Anteil von knapp 3 % der Beschäftigten des gesamten öffentlichen Dienstes weiterhin der Kleinste. Jedoch ist auch hier ein personelles Wachstum erkennbar (+1,3 %).

Quelle: Pressemitteilung 89/2020, Stuttgart, 29. April 2020

Mehr Informationen beim Statitschen Bundesamt des Landes Baden-Württemberg
>>>https://www.statistik-bw.de


Gleiche Chancen für Frauen und Männer in der Landesverwaltung

Das Chancengleichheitsgesetz des Landes Baden-Württemberg soll helfen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Es ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löste das Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.

Mit dem neuen „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern.

Gleichstellungsbeauftragte in den Stadt- und Landkreisen sowie Städten ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden Pflicht

Ein Schwerpunkt der Novellierung lag in der gesetzlichen Verankerung von Gleichstellungsbeauftragten im kommunalen Bereich. Die Kommunen werden nunmehr stärker in die Pflicht genommen, die Gleichberechtigung zu fördern und voranzubringen. Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 50.000 müssen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Bisher war dies freigestellt.

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sollen die Frauenförderung in den Kommunen vorantreiben und einen entscheidenden Teil zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst beitragen.

Rechte der Beauftragten für Chancengleichheit werden gestärkt

Mit dem neuen Gesetz werden die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) ausgeweitet und verbindlich geregelt. Sie werden künftig stärker in den Bewerbungsprozess eingebunden und haben das Recht an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.

In jeder Dienststelle mit 50 und mehr Beschäftigten und in jeder personalverwaltenden Dienststelle, deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, ist eine Beauftragte für Chancengleichheit sowie ihre Stellvertreterin zu bestellen.

Mehr Frauen in Gremien

Die Regelungen für die Besetzung von Gremien werden verbindlich. Das heißt Gremien, für die dem Land ein Berufungs-, Entsende- oder Vorschlagsrecht zusteht, sind künftig zunächst zu mindestens 40 Prozent mit Frauen zu besetzen. Ab dem Jahr 2019 erfolgt eine Besetzung zu gleichen Anteilen.

Anreize für Dienststellen

Um dem Gleichstellungsgedanken größere Geltung zu verschaffen und den Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen zu fördern, wird ein Anreizsystem für die Dienststellen geschaffen. So muss eine Dienststelle beispielsweise keinen Chancengleichheitsplan mehr erstellen, wenn sie das Gesetzesziel erreicht hat.

Dienstherr muss Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sicherstellen

Die Dienststellen sind verpflichtet, ein ausreichendes Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu schaffen. Außerdem sind sie aufgefordert, die Rahmenbedingungen für Telearbeit und Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familien- und pflegeaufgaben zu verbessern. Weder Frauen noch Männer sollen durch die Inanspruchnahme von Teilzeit, Beurlaubungen oder Telearbeit einen Nachteil erleiden.

Nach dem neuen Chancengleichheitsgesetz gilt dies ausdrücklich auch für Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben.

 

Informative und weiterführende Downloads


Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg - ChancenG (PDF)

Broschüre zum Chancengleichheitsgesetz (PDF)

Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit (PDF)

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber (PDF)

Informationen für Personalverantwortliche (PDF)

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit (PDF)

 

Downloads: Bilanzberichte

Zweiter Bilanzbericht zum Chancengleichheitsgesetz: 2010-2015 (PDF)

Erster Bilanzbericht zum Chancengleichheitsgesetz: 2005-2009 (PDF)

Zur Website des Sozialministeriums des Landes Baden-Württwmberg geht es hier:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gleiche-chancen-fuer-frauen-und-maenner/chancengleichheitsgesetz/


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