Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Baden-Württemberg: Merkblatt zur Mehrarbeit

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

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Besoldung Baden-Württemberg

Merkblatt zur Mehrarbeit*

Uns ist bewusst, dass die derzeitige Personalsituation die Schulen vor eine schwierige Aufgabe stellt, deshalb wird Mehrarbeit nicht immer zu vermeiden sein. Bei jeder zusätzlichen Unterrichtsstunde über das persönliche Deputat hinaus (nicht erst ab der 4. Stunde) liegt Mehrarbeit (MAU) vor.

Unvorhersehbare Fälle (bis zu 3 Wochen), z.B. bei Vertretungsbedarf infolge der plötzlichen Erkrankung einer Lehrkraft, unterliegen nicht der Mitbestimmung des ÖPR.

Kriterien für die Erforderlichkeit

Schon aus Rechtsgründen (§ 90 Abs. 2 LBG) muss die Schulleitung, bevor sie Überstunden aufgrund zwingender dienstlicher Gründe anordnet, in jedem Einzelfall abwägen, ob nicht andere Möglichkeiten der Abhilfe gegeben sind. Dazu gehören z.B.:
- Einsatz der Lehrerreserve (KV-Stunden)
- Einsatz im Rahmen des 70-Stunden-Kontigents (GS)
- Aufstockung von Teildeputaten
- Regelstundenmaßausgleich -RMA/ früher „Bugwelle“ genannt (nur mit SSA-Genehmigung)
- Gruppenzusammenlegung, Stillarbeit unter Aufsicht
- Wegfall von ergänzenden Angeboten

Der ÖPR gibt zu bedenken: Einige dieser Punkte können die Mangelsituation verschleiern und Lehrkräfte und Schulleitungen zusätzlich belasten.

Wenn alle Vertretungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind (s.o.), kann Unterricht partiell ausfallen. Im Ausnahmefall und durch entsprechende Vorplanung ist dies auch im Ganztagesbetrieb möglich.

Bei einer Kürzung des Pflichtunterrichts ist die Rücksprache mit dem Schulamt notwendig.

Für jede Mehrarbeitsstunde gilt:
- Mehrarbeit muss von der Schulleitung schriftlich auf dem Vertretungsplan angeordnet und dokumentiert werden.
- Empfohlen wird, dass die Lehrkräfte ihre MAU-Stunden ebenfalls dokumentieren und von Zeit zu Zeit mit der Schulleitung abgleichen.
- Schulleitungen legen ihre MAU-Stunden-Abrechnungen dem Schulamt vor.

Ermittlung und Berechnung der MAU-Stunden
- Vollzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung 3 zusätzliche Unterrichtsstunden im Monat abzuleisten („Bagatellgrenze“).
- Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte dürfen nur anteilig zur Mehrarbeit und Vertretung ohne Vergütung herangezogen werden.

Berechnung: Teilzeitdeputat x 3 h = persönliche Bagatellgrenze (meist Dezimalzahl)

Regeldeputat
Beispiel:
TZ 9 h x 3 h
= 1,03 h = persönliche Bagatellgrenze
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- Bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften im Arbeitnehmerverhältnis liegt (wie bei den entsprechenden Beamten:innen) die Bagatellgrenze bei 3 Stunden.
- Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis s. Vergütung/Freizeitausgleich
- Bei befristet beschäftigten Lehrkräften empfehlen wir aus vertragsrechtlichen Gründen, vor Anordnung von Mehrarbeit diese durch das RP prüfen zu lassen.

Wichtig:
Es ist nicht vorgesehen, Mehrarbeitsstunden zunächst reihum im Kollegium ohne Vergütung zu verteilen. Besser ist ein Kumulieren in Abstimmung mit infrage kommenden Lehrkräften zur Sicherung der Bezahlung anfallender Mehrarbeit.

Bei Anordnung von Mehrarbeit sind folgende Regelungen zu beachten:
- Auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zu achten.

Schwangere und Mütter in der Stillzeit sollten nur unter bestimmten Voraussetzungen zu Mehrarbeit herangezogen werden. Die Schulleitung muss im Einzelfall abwägen, wem Mehrarbeit zugemutet werden kann. (vgl. Merkblatt Schwangerschaft und Mutterschutz)
- Bei Anwärter:innen ist die Anordnung von Mehrarbeit nicht oder nur eingeschränkt zulässig.Bei Zustimmung des:der Anwärter:in und mit vorheriger Genehmigung des Seminars und der Schulleitung kann Mehrarbeit gegen Vergütung jedoch gestattet werden.

Wichtig:
Das Ausbildungsziel darf nicht gefährdet sein. Deshalb empfehlen wir dringend, MAU Stunden erst nach der Prüfung in Erwägung zu ziehen.
- Schwerbehinderte/ behinderte Lehrkräfte ab GdB 30 werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt (vgl. Integrationsvereinbarung und Teilhabegespräch).
- Bei Teildienstfähigkeit soll MAU nur im Einzelfall und mit Einverständnis der Lehrkraft erfolgen.
- Laut Handreichung dürfen Pädagogische Assistent:innen keinesfalls als Krankheitsstellvertretung eingesetzt werden.
Freizeitausgleich/ Vergütung
- Laut Arbeitszeitverordnung sollte Mehrarbeit nach Möglichkeit mit Freizeit ausgeglichen werden; Freizeitausgleich hat Vorrang vor Vergütung.
- Freizeitausgleich soll entweder zu einem späteren Unterrichtsbeginn oder einem früheren Unterrichtsende führen. Einzelne Hohlstunden, die durch unverschuldeten Ausfall entstehen, gelten nicht als Freizeitausgleich. Wir empfehlen eine Absprache zwischen Schulleitung und betroffener Lehrkraft.
- Mehrarbeit soll zeitnah abgerechnet und vergütet werden.

Die Formblätter erhalten Sie von Ihrer Schulleitung. Vergleichen Sie hierzu die von der Schulleitung dokumentierten Stunden mit Ihren Aufschrieben.
- Bei vollzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten werden ab der 4. Stunde alle geleisteten Mehrarbeitsstunden nach der MAU-Pauschale vergütet.
- Vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis erhalten ab der 4. Stunde für alle geleisteten Mehrarbeitsstunden den MAU-Satz ihrer Tarifgruppe.
- Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis erhalten ab der ersten geleisteten

Mehrarbeitsstunde bis zum vollen Deputat das anteilige Entgelt oder Freizeitausgleich.
- Ist bei teilzeitbeschäftigten Beamt:innen die persönliche Bagatellgrenze überschritten, werden alle geleisteten Mehrarbeitsstunden vergütet. Die Mehrarbeit wird anteilig der Besoldung vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.
Die Vergütung wird individuell berechnet:

B r u t t o b e z ü g e
(Faktor 4,348 x Deputat)


- Tarifbeschäftigte Lehrkräfte sollten geleistete Mehrarbeitsstunden ebenfalls zeitnah, jedoch spätestens nach Ablauf von 6 Monaten (tarifliche Ausschlussfrist) abrechnen.
- Das Führen eines Jahresarbeitszeitkontos ist im Schulbereich nicht vorgesehen.

Begründung:
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes darf Mehrarbeit nicht angeordnet werden, um „... in der Vergangenheit (…) schuldlos nicht abgeleistete Arbeit nachzuholen...“ (also um z.B. nachträglich Stunden zu verrechnen, die wegen Abwesenheit einer Klasse ausgefallen sind).

Aufstockung /Regelstundenmaßausgleich (RMA)/ „Bugwelle“
- Wenn absehbar ist, dass eine Lehrkraft für längere Zeit ausfällt, empfehlen wir wegen der angemessenen Bezahlung eine Aufstockung des Deputats. Hierzu meldet die Schulleitung beim SSA den Bedarf an. Wichtig: Erst nachdem der/die Personalschulrat:rätin die Genehmigung erteilt hat, ist die Vergütung gesichert.
- Aufstockungen sind auch befristet möglich.
- Bei fristgerechter Aufstockung „bis auf Weiteres“ (spätestens 1. Tag nach den Pfingstferien) ist die erhöhte Bezahlung während der Sommerferien gewährleistet, danach ist nur MAU Abrechnung möglich.
- Mehrarbeit in einem zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 3 Monaten kann zusammengefasst werden („Bugwelle“). Ein „variables Deputat“ (Regelstundenmaßausgleich), das im folgenden Jahr ausgeglichen wird, ist jedoch nur nach Absprache mit dem SSA möglich.

Empfehlungsrecht der Gesamtlehrkonferenz/ schulinterne Regelungen
- Die GLK hat laut Konferenzordnung § 2 Absatz 9 ein Empfehlungsrecht „für die Anordnung von Vertretungen“.

Der ÖPR empfiehlt, bei der Auswahl der Lehrkräfte soziale Faktoren zu berücksichtigen.
- Hohlstunden sollen nicht absichtlich im Stundenplan zur Schaffung von Vertretungs möglichkeiten eingeplant werden, da dies eine Erhöhung der Arbeitszeit darstellt.
- Sobald in einer Schule für alle Lehrkräfte gültige Regelungen für die Verteilung der Mehrarbeit aufgestellt werden, dürfen diese nur mit Zustimmung des Personalrats angewendet werden.
- Ein GLK-Beschluss ersetzt nicht die Zustimmung des Personalrats! Beschlüsse z.B. zu kollektiver Mehrarbeit („Bereitschaftsdienste“) sind daher unwirksam.

Beteiligung des Personalrats
Die Anordnung von Mehrarbeit unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats (§74,2 LPVG).
- Das LPVG regelt in § 74 Abs.2 Nr.4, dass die Anordnung von Mehrarbeit zu den Angelegenheiten der uneingeschränkten Mitbestimmung gehört, sofern es sich um Fälle von längerer Dauer (ab 3 Wochen) oder um vorhersehbare Ausfälle (mindestens 3 Wochen entfernt) handelt. Der ÖPR verzichtet auf Informationen, wenn der Ausfallgrund von kurzer Dauer ist (z.B. eintägige Fortbildung).
- Die Schulleitung muss den Personalrat über das Schulamt vor der Anordnung vorhersehbarer Mehrarbeit (über 3 Wochen) von der Absicht informieren und um Zustimmung bitten (mittels
Antragsformular des Schulamts).
• Für Fälle der nicht vorhersehbaren Notwendigkeit von Mehrarbeit erstreckt sich die Mitbestimmung auf die Aufstellung von Grundsätzen zur Verteilung der Mehrarbeit.

Verfahren
- Die Schulleitung meldet dem SSA (Personalschulrat:rätin) mittels Formular den Ausfall und den Umfang der Mehrarbeit sowie die geplanten Maßnahmen.
- Eine Information und damit die Beteiligung des ÖPR erfolgt schriftlich durch das SSA.
- Der ÖPR prüft die geplanten Maßnahmen, berät, beschließt und informiert das SSA über die Entscheidung. Diese geht den Schulen über das SSA zu.
- Im Falle einer Ablehnung müssen Schulleitungen Alternativen (ggf. mit der GLK) entwickeln.

Das Verfahren muss erneut durchlaufen werden.

Mehrarbeit / MAU-Stunden im Rahmen des Förderprogramms ‘‘Lernen mit Rückenwind‘‘ (ab Schuljahr 2021)
- Bestandslehrkräfte können am Förderprogramm LmR freiwillig über vergütete Mehrarbeit (MAU) mitwirken.
- Wichtig: Auch bei MAU-LmR müssen vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte (sowohl verbeamtet als auch tarifbeschäftigt) mehr als 3 Unterrichtsstunden pro Monat leisten, damit die Stunden vergütet werden!
- Für verbeamtete Teilzeitbeschäftigte ist die persönliche Bagatellgrenze (siehe S. 2) anzuwenden.
- Bei tarifbeschäftigten Lehrkräften in Teilzeit ist zu beachten, dass die Mehrarbeit bereits ab der ersten Stunde bezahlt wird.

Mit Erreichen des Volldeputats liegt die Bagatellgrenze bei 3 Unterrichtsstunden pro Monat.
- Achten Sie auf die Auswirkung der Ferien auf Ihre Bagatellgrenze! Eventuell ist es sinnvoll, eine weitere reguläre MAU-Stunde zu übernehmen. Dies könnte auch bei einer kurzfristigen Erkrankung der Fall sein.
- Die Abrechnung der Mehrarbeit im Rahmen von LmR erfolgt zeitnah auf einem gesonderten Formular, da diese aus einem anderen Topf finanziert wird.
- Reguläre MAU-Stunden werden hier zwar ebenfalls dokumentiert, die Abrechnung erfolgt jedoch über das bekannte Formular. Wir empfehlen, auf diesem die MAU LmR-Stunden zusätzlich zu vermerken.
- Trotz der getrennten Abrechnung handelt es sich sowohl bei MAU LmR als auch bei MAU im regulären Schuldienst besoldungsgesetzlich um Mehrarbeit. 
- Beide Formen der Mehrarbeit sind daher bei der Ermittlung der Bagatellgrenze relevant und entsprechend zu berücksichtigen (siehe TZ-Beispiel S. 1 unten). Kommt man mit MAU-LmR und regulärem MAU über die persönliche Bagatellgrenze, werden alle MAU-Stunden bezahlt.
- Am besten rechnen Sie zeitgleich ab. Dokumentieren Sie Ihre Stunden und überprüfen Sie die

Auszahlung.

Beispiel: Vollzeit-LK 3 LmR Stunden, 1 reguläre MAU-Stunde = 4 Stunden Auszahlung
- Die Beteiligung des Personalrats bei MAU LmR erfolgt direkt über eine Mail der Schulleitung an den ÖPR. Anträge über planbare MAU-Stunden über 3 Wochen erfolgen wie immer über das SSA.

*Dieses Merkblatt haben das Staatliche Schulamt und der zuständige Personalrat auf ihre Website gestellt. Wir finden das Merkblatt sehr informativ und stellen es deshalb hier auf die Website besoldung-baden-wuerttemberg.de 


gez. Sabine Conrad Amtsleiterin des SSA LB
und Ellen Seybold Vorsitzende ÖPR LB  


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


 

Red 20241010 

 

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