Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Besoldungstabellen: Baden Württemberg ab 01.12.2022 und Vorjahre

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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich angepasst und das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen.

Änderungen im Diensrecht
Das Land Baden-Württemberg hat neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 einige umfangreiche Verbesserungen und Veränderungen beim Dienstrecht der Beamten vorgenommen. Beispielsweise wurde der einfache Dienst abgeschafft und die entsprechenden Besoldungsgruppen erhöht. Mehr Informationen zu den Details dieser Gesetzesänderungen finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

Corona-Prämie

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst haben eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen wurden nicht in diese Regelung einbezogen und gingen leer aus).

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 2.769,20 2.855,37 2.941,50 3.027,63 3.113,83 3.175,34 3.236,87 3.298,44        
A8 2.844,02 2.954,49 3.046,87 3.175,28 3.285,72 3.359,31 3.432,90 3.506,54 3.580,10      
A9 3.008,17 3.126,01 3.243,82 3.361,66 3.479,46 3.560,50 3.641,52 3.722,51 3.803,52      
A10 3.245,03  3.395,98 3.564,95 3.697,93 3.848,90 3.951,32 4.054,27 4.157,23 4.260,20      
A11 3.857.36  3.742,07 3.897,31 4.055,56 4.213,82 4.319,35 4.426,29 4.533,95 4.641,59 4.749,19    
A12   4.090,48 4.216,26 4.406,03 4.598,46 4.726,79 4.855,07 4.983,39 5.111,71 5.240,02    
A13     4.715,53 4.923,35 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
A14     5.011,08  5.280,59 5.550,10 5.729,75 5.909,46 6.089,09 6.268,77 6.448,47    
A15       5.799,35  6.095,64 6.332,70 6.569,73 6.806,28 7.043,83 7.280,91    
A16       6.397,21  6.739,89 7.014,09 7.288,26 7.562,39 7.836,54 8.110,70    

 


 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.280,91 8457,55 8.955,70 9.477,42 10.076,00 10.641,25 11.191,11 11.764,14 12.475,69 14.685,38 15.254,87

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.029,20 4.165,07 4.300,88 4.438,41 4.577,00 4.715,53 4.854,07 4.992,63
 C 2 4.037,66 4.254,15 4.473,03 4.693,85 4.914,65 5.135,46 5.356,29 5.577,09
 C 3 4.431,51 4.681,53 4.931,55 5.181,61 5.431,61 5.681,64 5.931,64 6.181,66
 C 4 5.608,59 5.859,91 6.111,24 6.362,58 6.631,95 6.865,28 7.116,61 7.367,89
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
C 2 5.797,89 6.018,71 6.239,52 6.460,30 6.681,13 6.901,94 7.122,76  
C 3 6.431,68 6.681,73 6.931,74 7.181,75 7.431,78 7.681,78 7.931,82  
C 4 7.619,25 7.870,55 8.121,93 8.373,23 8.624,55 8.875,90 9.127,23  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.449,89 6.862,62 7.790,37

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30 6.340,56 6.622,78 6.905,01 7.187,27 7.469,49
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16 7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00
R6 10.641,25
R7 11.191,11
R8 11.764,14

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.343,89
 A 10 bis A 11  1.398,78
A 12  1.543,53 
 A 13  1.576,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.612,62

 

 


 

Ab hier die Tabellen der Vorjahre 

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Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich geglie-dert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeig-net). 
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Baden-Württemberg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht ab 01.12.2022

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz.

Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). >>>Das Tarifergebnis finden Sie hier.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat angekündigt, die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich anzupassen und das Tarifergebnis auf die Besoldung zu übertragen.

Änderungen im Diensrecht

Das Land Baden-Württemberg hat neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 einige umfangreiche Verbesserungen und Veränderungen beim Dienstrecht der Beamten vorgenommen. Beispielsweise wurde der einfache Dienst abgeschafft und die entsprechenden Besoldungsgruppen erhöht. Mehr Informationen zu den Details dieser Gesetzesänderungen finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

Corona-Prämie

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst haben eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen wurden nicht in diese Regelung einbezogen und gingen leer aus).

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 2.769,20 2.855,37 2.941,50 3.027,63 3.113,83 3.175,34 3.236,87 3.298,44        
A8 2.844,02 2.954,49 3.046,87 3.175,28 3.285,72 3.359,31 3.432,90 3.506,54 3.580,10      
A9 3.008,17 3.126,01 3.243,82 3.361,66 3.479,46 3.560,50 3.641,52 3.722,51 3.803,52      
A10 3.245,03  3.395,98 3.564,95 3.697,93 3.848,90 3.951,32 4.054,27 4.157,23 4.260,20      
A11 3.857.36  3.742,07 3.897,31 4.055,56 4.213,82 4.319,35 4.426,29 4.533,95 4.641,59 4.749,19    
A12   4.090,48 4.216,26 4.406,03 4.598,46 4.726,79 4.855,07 4.983,39 5.111,71 5.240,02    
A13     4.715,53 4.923,35 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
A14     5.011,08  5.280,59 5.550,10 5.729,75 5.909,46 6.089,09 6.268,77 6.448,47    
A15       5.799,35  6.095,64 6.332,70 6.569,73 6.806,28 7.043,83 7.280,91    
A16       6.397,21  6.739,89 7.014,09 7.288,26 7.562,39 7.836,54 8.110,70    

 


 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,80
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 750,44
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 72,53


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        50,00
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      25,00

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).


 

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  7.280,91 8457,55 8.955,70 9.477,42 10.076,00 10.641,25 11.191,11 11.764,14 12.475,69 14.685,38 15.254,87

 


 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.029,20 4.165,07 4.300,88 4.438,41 4.577,00 4.715,53 4.854,07 4.992,63
 C 2 4.037,66 4.254,15 4.473,03 4.693,85 4.914,65 5.135,46 5.356,29 5.577,09
 C 3 4.431,51 4.681,53 4.931,55 5.181,61 5.431,61 5.681,64 5.931,64 6.181,66
 C 4 5.608,59 5.859,91 6.111,24 6.362,58 6.631,95 6.865,28 7.116,61 7.367,89
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.131,19 5.269,75 5.408,29 5.546,85 5.685,44 5.823,96    
C 2 5.797,89 6.018,71 6.239,52 6.460,30 6.681,13 6.901,94 7.122,76  
C 3 6.431,68 6.681,73 6.931,74 7.181,75 7.431,78 7.681,78 7.931,82  
C 4 7.619,25 7.870,55 8.121,93 8.373,23 8.624,55 8.875,90 9.127,23  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  5.449,89 6.862,62 7.790,37

 


.

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 4.819,92 4.929,34 5.211,60 5.493,83 5.776,04 6.058,30 6.340,56 6.622,78 6.905,01 7.187,27 7.469,49
R2     5.887,22 6.169,41 6.451,70 6.733,91 7.016,16 7.298,41 7.580,60 7.862,84 8.145,07
R3 8.955,70                                                                                         
R4 9.477,42
R5 10.076,00
R6 10.641,25
R7 11.191,11
R8 11.764,14

 

.


 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.343,89
 A 10 bis A 11  1.398,78
A 12  1.543,53 
 A 13  1.576,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.612,62

 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro) 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – wurde zuletzt zum 01.01.2021 angehoben. Es gab hier keinen dritten Anpassungsschritt wie bei den übrigen Besoldungsgruppen.

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


Red UT 20220301


 

 

Ab hier Besoldungstabellen der Vorjahre...

 

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht (Besoldungstabellen 2021)

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfi el bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der ABesoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Das Land Beaden-Württemberg hat sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Bezüge der Anwärter wurden jeweils um 50 Euro ab 1. Januar 2019 sowie ab 1. Januar 2020 angepasst.

Die aktuellen Besoldungstabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.
 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro) 

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – wurde zuletzt zum 01.01.2020 angehoben. Es gab hier keinen dritten Anpassungsschritt wie bei den übrigen Besoldungsgruppen.

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)


Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


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Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


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