Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 01.04.2026

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ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


  

>>>Mehr Infos zur Besoldung in Baden-Württemberg

 

Baden-Württemberg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Baden-Württemberg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.04.2026

Baden-Württemberg hat seit 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz. Dadurch entfiel bei der A-Besoldung der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter künftig keine Rolle mehr für die Höhe der Besoldung spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Erfahrungszeiten.

Tarifergebnis im TV-L 2022 und 2023
Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Bezüge der Beamten zeit- und inhaltsgleich angepasst und das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen.

Änderungen im Diensrecht
Das Land Baden-Württemberg hat neben der Besoldungs- und Versorgungsanpassung zum 01.12.2022 einige umfangreiche Verbesserungen und Veränderungen beim Dienstrecht der Beamten vorgenommen. Beispielsweise wurde der einfache Dienst abgeschafft und die entsprechenden Besoldungsgruppen erhöht. Mehr Informationen zu den Details dieser Gesetzesänderungen finden Sie hier >>>Besoldungs-und -Versorgungsanpassung.

Corona-Prämie

Beamtinnen/Beamte im aktiven Dienst haben eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro erhalten (aber Versorgungsempfänger – Ruhestandsbeamte, Hinterbliebene, Witwen und Waisen wurden nicht in diese Regelung einbezogen und gingen leer aus).


Besoldungsanpassung in Bade-Württemberg zum 01.04.2026

Hier die Ergebnisse der Besoldungsanpassung im Land Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg steigen die Bezüge für Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfänger rückwirkend zum
- 1.04.2026 um 2,82 Prozent.

Die Auszahlung der vorläufigen Erhöhung erfolgt ab August 2026. Weitere Schritte sind ein Plus von 2,0 Prozent am 1.03.2027 und 1,0 Prozent am 1.01.2028.

Grunddaten der Besoldungsanpassung

Lineare Erhöhung: +2,82 Prozent ab 1.04.2026

Anwärterbezüge: Erhöhung um 60 Euro zum 1.04.2026

Zulagen: Anhebung der Wechselschichtzulage auf 200 Euro sowie Erhöhung der Schichtzulagen ab April 2026

Auszahlung:
Vorläufige Auszahlung mit den Bezügen ab August 2026 nach Zustimmung des Finanzausschusses vom 2.07.2026

Weitere Details

Die genauen Beträge für die einzelnen Besoldungsgruppen finden Sie direkt in der Vorläufigen Besoldungstabelle des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.

Möchten Sie wissen, wie sich die Erhöhung auf eine bestimmte Besoldungsgruppe (z. B. A 9 oder A 13) auswirkt, oder benötigen Sie Informationen zu den Anwärterbezügen, dann schauen Sie sich bitte die aktuellen Besoldungstabellen zum 01.04.2026 auf dieser Seite an.

Hier die aktuellen Besoldungstabellen: 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.04.2026

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10    
A7 3.220,85 3.314,32 3.407,74 3.501,18 3.594,68 3.661,40 3.728,15 3.794,93        
A8 3.302,04 3.421,84 3.541,57 3.661,34 3.781,13 3.860,96 3.940,79 4.020,67 4.100,47      
A9 3.480,07 3.607,89 3.735,69 3.863,51 3.991,30 4.079,21 4.167,09 4.254,95 4.342,82      
A10 3.737,00  3.900,74 4.064,51 4.228,29 4.392,05 4.503,15 4.614,82 4.726,51 4.838,21      
A11 4.108.34  4.276,16 4.444,56 4.616,23 4.787,90 4.902,37 5.018,38 5.135,16 5.251,92 5.368,64    
A12   4.654,11 4.790,54 4.996,39 5.205,14 5.344,34 5.483,49 5.622,69 5.761,88 5.901,07    
A13     5.332,12 5.557,55 5.783,02 5.933,32 6.083,60 6.233,90 6.384,24 6.534,50    
A14     5.652,72  5.945,07 6.237,43 6.432,31 6.627,24 6.822,10 7.017,00 7.211,94    
A15       6.507,80  6.829,20 7.086,35 7.343,48 7.600,63 7.857,75 8.114,92    
A16       7.156,33  7.528,05 7.825,49 8.122,89 8.420,26 8.717,65 9.015,04    

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Berechtigt... Monatsbetrag in Euro
 Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 180,46
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
- für das erste und zweite Kind jeweils 157,78
- für das dritte und jedes weitere Kind jeweils 989,17
 Anrechnungsbetrag nach & 40 Satz 3 82,42


Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind
- in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um        56,82
- in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um      28,41

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro).

 

Besoldungsgruppe         Stufe          
  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
A  7 511,38  493,74  476,13 458,52  440,88  428,30  415,71  403,13     
A  8 496,07 473,48  450,90  428,32  405,72  390,66  375,60  360,55  345,51   
A  9 462,49 438,38  414,29  390,18  366,08  349,52  332,94  316,37  299,80   
A 10 414,04 383,17  352,29  321,41  290,52  269,57  248,52  227,45  206,39   
A 11 344,05 312,37  280,62  248,26  215,88  194,29  172,41  150,41  128,38  106,37 
A 12   241,10  215,38  176,56  137,20  110,85    84,70    58,46    32,21     5,96 
A 13     113,25    70,74    28,22           
A 14       52,80               
                     
R 1 91,90 69,51 11,78              

 

Familienergänzugszuschlag 
gültig ab 01.01.2026 (Monatsbeträge in Euro)
 

Betrag, den eine Famile mit einem berücksichtigen Kind insgesamt erhält

Besoldungsgruppe         Stufe          
  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
A  7 640,00  550,00  460,00 370,00  280,00  216,00  152,00   88,00                
A  8 611,00 495,00  380,00  364,00  149,00   72,00        
A  9 438,00 315,00  192,00    68,00            
A 10 189,00   31,00                 

 

Betrag, den eine Famile mit mindestens zwei berücksichtigen Kindern insgesamt erhält

Besoldungsgruppe         Stufe          
  1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
A  7 790,00 717,00 644,00 571,00  498,00  446,00  394,00  342,00     
A  8 776,007 682,00  588,00  495,00  401,00  339,00  277,00  214,00  152,00         
A  9 636,00 536,00  436,00  336,00  236,00  167,00    99,00    30,00     
A 10 434,00 305,00  177,00    49,00             
A 11 158,00   26,00                 

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.04.2026

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
  8.114,92 9.391,29 9.931,65 10.497,59 11.146,90 11.760,06 12.356,52 12.978,12 13.749,96 16.146,94 16.764,69

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.04.2026

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1 4.587,63 4.735,02 4.882,34 5.031,52 5.181,86 5.332,12 5.482,40 5.632,71
 C 2 4.596,80 4.831,65 5.069,08 5.308,61 5.548,13 5.787,65 6.027,20 6.266,70
 C 3 5.024,03 5.295,24 5.566,46 5.837,71 6.108,90 6.380,11 6.651,30 6.922,51
 C 4 6.300,87 6.573,50 6.846,13 7.118,76 7.391,44 7.664,07 7.936,70 8.209,27
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15  
C 1 5.783,02 5.933,32 6.083,60 6.233,90 6.384,24 6.534,50    
C 2 6.506,21 6.745,75 6.985,27 7.224,77 7.464,31 7.703,84 7.943,37  
C 3 7.193,72 7.464,97 7.736,17 8.007,36 8.278,58 8.549,77 8.821,00  
C 4 8.481,94 8.754,54 9.027,23 9.299,82 9.572,44 9.845,09 10.117,72  

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.04.2026

 Besoldungsgruppe W 1 W 2 W 3
  6.128,72 7.661,18 8.667,56

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.04.2026

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
R1 5.445,37 5.564,05 5.870,24 6.176,39 6.482,51 6.788,70 7.094,88 7.401,01 7.707,17 8.013,35 8.319,48
R2     6.603,12 6.909,23 7.215,43 7.521,57 7.827,74 8.133,91 8.440,01 8.746,18 9.052,32
R3 9.931,65                                                                                         
R4 10.497,59
R5 11.146,90
R6 11.760,06
R7 12.356,52
R8 12.978,12

 

 

Anwärtergrundbetrag

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach
Abschluss des Vorbereitungsdienstes
unmittelbar eintritt
Grundgehalt
(Monatsbetrag in Euro)
A 7 bis A 9  1.552,89
 A 10 bis A 11  1.608,78
A 12  1.753,53 
 A 13  1.786,46
 A 13 mit Strukturzulage  1.822,62

 

Mehrarbeitsvergütung

 gültig ab 01.04.2026 (Stundensätze in Euro)

Mehrarbeit außerhalb des Schuldienstes    
Besoldungsgruppe  
A 7 bis A 9   19,95  
A 10 bis A 12   27,14
A 13 bis A 16   35,61
Mehrarbeit im Schuldienst  
Beamte des gehobenen Dienstes,
deren Eingangsamt unterhalb der
Besoldungsgruppe A 12 liegt
  25,00
Beamte des gehobenen Dienstes,
mit Eingangsamt A 12
  29,75
Beamte des gehobenen Dienstes,
mit Eingangsamt A 13
  35,35
Beamte des höheren Dienstes   41,29

Diese Beträge gelten auch für Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen,
die der Landesbesoldungsordnung R, R kw oder der Landesbesoldungsordnung
C kw angehören.

Besoldung in Baden-Württemberg

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


 

 

Red 20250416 / 20250417 / 20260401

 

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