Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Mehrarbeitsvergütungsverordnung von Baden-Württemberg

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Mehrarbeitsvergütungsverordnung von Baden-Württemberg

Eine spezielle "Mehrarbeitsvergütungsverordnung" für Baden-Württemberg existiert nicht direkt, da die Vergütung für Mehrarbeit von Beamten im Landesrecht und Tarifverträgen geregelt ist, z.B. im Beamtenverhältnis über die Dienstordnung und ggf. das Landesbeamtengesetz, oder für Tarifbeschäftigte über die Tarifeinigung der Länder.

Die Höhe des Stundenlohns für Mehrarbeit wird durch die jeweilige Besoldungsgruppe bestimmt und die zusätzlichen Stunden müssen im Rahmen der Fürsorgepflicht der Behörden auf ein Mindestmaß begrenzt werden. 

Die genauen Beträge der Mehrarbeitsvergütung werden mit den Gesetzen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung bekannt gegeben.


 

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Red 20250918 

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