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Mehrarbeitsvergütungsverordnung von Baden-Württemberg
Eine spezielle "Mehrarbeitsvergütungsverordnung" für Baden-Württemberg existiert nicht direkt, da die Vergütung für Mehrarbeit von Beamten im Landesrecht und Tarifverträgen geregelt ist, z.B. im Beamtenverhältnis über die Dienstordnung und ggf. das Landesbeamtengesetz, oder für Tarifbeschäftigte über die Tarifeinigung der Länder.
Die Höhe des Stundenlohns für Mehrarbeit wird durch die jeweilige Besoldungsgruppe bestimmt und die zusätzlichen Stunden müssen im Rahmen der Fürsorgepflicht der Behörden auf ein Mindestmaß begrenzt werden.
Die genauen Beträge der Mehrarbeitsvergütung werden mit den Gesetzen zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung bekannt gegeben.
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Red 20250918