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Achtung:
Baden-Württemberg novelliert die Beihilfeverordnung.
Beihilfe in Baden-Württemberg: Novelle der Beihilfeverordnung >>>zu den bevorstehenden Änderungen
Baden-Württemberg: Beihilfeverordnung
Stand: 01. Januar 2017
Übersicht
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit
§ 7 Beihilfe bei Behandlung und Rehabilitation in nicht als Krankenhaus zugelassenen Einrichtungen
§ 9 Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit
§ 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge
§ 11 Beihilfe bei Geburtsfällen
§ 12 Beihilfefähige Aufwendungen bei Todesfällen
§ 13 Beihilfefähige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen
§ 16 Beihilfe beim Tod des Beihilfeberechtigten
Links zum BEIHILFERECHT:
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Inhalt |
Web-Adresse |
Betreiber |
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Beihilfeportal (Bund und Länder) |
www.beihilfe-online.de | INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte |
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Vorschriften zu den Beihilfevorschriften |
www.beihilfevorschriften.de | INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte |
| Überblick zum Beihilferecht | www.beihilferecht.de | Marketing öffentlicher Dienst, Gudrun Vieten |
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Red 20251020