Baden-Württemberg: Laufbahnverordnung-Innenministerium (LVO-IM) § 11 Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Zur Übersicht der Laufbahnverordnung (Innenministerium) von Baden-Württemberg 

 

§ 11 Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst

(1) Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst erwirbt, wer

1. ein Studium gemäß § 15 Absatz 1 Nummer 2 LBG in einem Studiengang in der Fachrichtung Informatik oder in einer anderen für den gehobenen informationstechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung abgeschlossen hat sowie danach

2. eine zwölfmonatige laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach Maßgabe des Absatzes 2 oder eine mindestens dreijährige seiner Fachrichtung entsprechende Berufstätigkeit, die die Eignung zur selbständigen Wahrnehmung eines Amtes des gehobenen informationstechnischen Dienstes vermittelt, absolviert hat.

(2) Die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung erfolgt als Trainee-Programm in einem Beschäftigtenverhältnis im öffentlichen Dienst. Es soll die Bewerberin oder den Bewerber mit der Organisation, den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung und insbesondere mit den besonderen Anforderungen an die Informationstechnik in der Verwaltung vertraut machen und sie oder ihn in die Lage versetzen, sich in angemessener Zeit in bisher unbekannte Fragestellungen einzuarbeiten und geeignete Problemlösungen zu erarbeiten. Das Trainee-Programm vermittelt zusätzliche, über die Vorbildung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur selbständigen Wahrnehmung der Aufgaben im gehobenen informationstechnischen Dienst befähigen, insbesondere auf folgenden Gebieten:

1. Grundzüge des Verwaltungsrechts,

2. Grundlagen des staatlichen und kommunalen Haushaltsrechts,

3. Informationssicherheit und Datenschutz,

4. Grundlagen des Vergabe- und Vertragsrechts in der Informationstechnik,

5. Strukturen der staatlichen und kommunalen Informationstechnik,

6. Projektmanagement in der Informationstechnik.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Sehenswürdigkeiten sind vor allem Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


mehr zu: Laufbahnverordnung Innenministerium
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-baden-wuerttemberg.de © 2024