|
BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Anpassung von Besoldung und Versorgung:
BBW zeigt sich enttäuscht. Unsere Befürchtungen haben sich bewahrheitet
Enttäuscht hat der BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) zur Kenntnis genommen,
dass das Land bei der Übertragung des Tarifabschlusses TV-L 2026 auf Besoldung und
Versorgung erneut in die Trickkiste greifen will, um durch Erhöhung des fiktiven Part
nereinkommens den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungskonfor
men Alimentation gerecht zu werden. „Unsere Befürchtungen haben sich bewahrhei
tet“, kommentierte BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger heute (26.05.2026) die im Fi
nanzministerium vorgestellten Pläne.
Der BBW anerkenne zwar, dass die Politik wenigstens zu der Zusage stehe und das Ta
rifergebnis zeitgleich und systemgerecht auf den Beamten- und Versorgungsbereich
übertragen will. Das ändere aber nichts daran, dass die jetzt vorgestellten Pläne die
jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung aus
klammerten. Mit der Erhöhung des Partnereinkommens von bisher 6.000 Euro auf
künftig 7.236 Euro mogle man sich lediglich an den Vorgaben des höchsten deutschen
Gerichts vorbei, sagte Rosenberger. Zugleich kündigte er an, dass der BBW nach Verab
schiedung eines entsprechenden Gesetzes, die Betroffenen dazu aufrufen werde gegen
ihre Besoldung Widerspruch einzulegen. „Das wird in der Folge die Gerichte im Über
maß beschäftigen“, prophezeite Rosenberger im Anschluss an das Gespräch im Finanz
ministerium, zu dem Amtschef Heiko Engling eingeladen hatte.
Laut den Ausführungen von Ministerialdirektor Engling soll laut den Plänen des Finanz
ministeriums der für Tarifbeschäftigte vereinbarte Mindestbetrag von 100 Euro für Be
amtinnen, Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger mit
Wirkung zum 1. April 2026 kostenneutral in eine lineare Erhöhung von 0,02 Prozent zu
züglich der im Tarifvertrag vereinbarten Erhöhung von 2,8 Prozent umgerechnet wer
den. Die prozentuale Erhöhung erfolgt damit einheitlich über alle Besoldungsgruppen
hinweg.
BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger, der gemeinsam mit seinem Stellvertreter Joachim
Lautensack an dem Gespräch teilnahm, erklärt: „Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass
das Finanzministerium die zeitgleiche Übertragung und eine systematische Anwendung
auf alle Besoldungsgruppen sicherstellen will. In der Sache ist die jetzt vorgestellte Lö
sung jedoch enttäuschend und bleibt nicht nur deutlich hinter den Möglichkeiten Ba
den-Württembergs und hinter den Modellen anderer Länder zurück, sondern sorgt in
letzter Konsequenz für unnötigen Bürokratieaufwuchs. Unser Ziel war hingegen, dass
die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger
im Land in vergleichbarer Weise vom TV-L-Ergebnis profitieren wie ihre Kolleginnen
und Kollegen in Nordrhein-Westfalen.“
Bereits im Vorfeld des Gesprächs hatte der BBW in einem Schreiben vom 23. April 2026
an Finanzminister Danyal Bayaz angeregt, sich am Beispiel Nordrhein-Westfalens zu ori
entieren. NRW erhöht zum 1. April 2026 die Besoldung und Versorgung um 3,36 Pro
zent und begründet dies mit einer systemgerechten Umsetzung des Mindestbetrags
von 100 Euro in den unteren Besoldungsgruppen. Berlin geht mit einer Erhöhung um
3,8 Prozent zum 1.4.2026 sogar noch darüber hinaus, um die vom Bundesverfassungs
gericht geforderten Vorgaben zur amtsangemessenen Alimentation und zum Mindest
abstand zur Grundsicherung (Prekaritätsschwelle) dauerhaft zu erfüllen.
Der BBW hatte daher gefordert, dass Baden-Württemberg die Übertragung des TV-L
Ergebnisses systemgerecht in einer Größenordnung von rund 3,2 Prozent (bezogen auf
A 7, Stufe 1) bzw. durch eine in ihrer Wirkung gleichwertige Lösung gestaltet, die
1. die Mindestbesoldung verfassungskonform absichert,
2. die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Wettbewerb mit anderen Bundesländern stärkt und
3. der öffentlichen Zusage einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung gerecht wird.
Rosenberger: „Wir respektieren, dass das Finanzministerium auf die Mehrkosten einer
an NRW orientierten Lösung hinweist. Nach wie vor sind wir aber überzeugt, dass Ba
den-Württemberg als wirtschaftsstarkes Land die Chance nutzen sollte, ein positives
Signal an seine Beamtinnen und Beamten zu senden. NRW und Berlin zeigen, dass ein
solches Signal möglich ist.
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg. Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach. Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg: - Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar Freiburg im Breisgau Baden-Baden - Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer. - Stuttgart - Konstanz - Rottweil - Schwäbisch Hall Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de Weitere Sehenswürdigkeiten sind |
Red 20260609