Besoldung Baden-Württemberg
Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen

Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § 100 Jugendarbeitsschutz

Taschenbuch für Beamtinnen und Beamte:

Sie interessieren sich für das Beamtenrecht und möchten auch bei Besoldung, Beamtenversorgung und Beihilfe auf dem Laufenden bleiben? In Zusammenarbeit mit dem INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst können Sie hier das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" für nur 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versand bestellen. Im Jahres-ABO zahlen Sie sogar nur 5,00 Euro. Zur Bestellung 


NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte



Zur Übersicht des Landesbeamtengesetzes von Baden-Württemberg 

§ 100 Jugendarbeitsschutz

Die Landesregierung erläßt durch Rechtsverordnung Vorschriften zum Jugendarbeitsschutz für Beamte unter achtzehn Jahren (jugendliche Beamte) nach Maßgabe des § 55 a Abs. 2 bis 6 des Beamtenrechtsrahmengesetzes.


mehr zu: Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg
  Startseite | www.besoldung-baden-wuerttemberg.de | Impressum   © 2012 Sandra Tillmann