Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § 107 Übertragung von Zuständigkeiten

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§ 107 Übertragung von Zuständigkeiten

(1)Die Ministerien werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die ihnen nach dem Beamtenversorgungsgesetz als oberster Dienstbehörde gegenüber Landesbeamten und Versorgungsempfängern (Landesbeamten) bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die ihrer Aufsicht unterstehen, zustehenden Befugnisse auf diese zu übertragen. Rechtsverordnungen nach Satz 1, durch welche Zuständigkeiten nach § 49 des Beamtenversorgungsgesetzes übertragen werden, bedürfen des Einvernehmens mit dem Finanzministerium.

(2)Die Ministerien werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die ihnen als oberste Dienstbehörde zustehenden Befugnisse auf den Gebieten der Besoldung und sonstiger Geldleistungen gegenüber Landesbeamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die ihrer Aufsicht unterstehen, auf diese zu übertragen, soweit nicht das Bundesbesoldungsgesetz oder sonstige besondere gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.


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