Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § 135 Übernahme von Bürgermeistern bei der Umbildung von Gemeinden

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§ 135 Übernahme von Bürgermeistern bei der Umbildung von Gemeinden

(1)Hauptamtliche Bürgermeister, die nach der Umbildung von Gemeinden nicht weiter verwendet werden oder deren Amt wegen dieser Maßnahme nicht mehr besetzt wird, können auf ihren Antrag von einer der beteiligten Gemeinden für eine Tätigkeit in leitender Stellung in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.

(2)Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Wiederberufung ist zulässig.


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