Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § 153e Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

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§ 153e Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

(1)Unter den Voraussetzungen des § 153 b Abs. 1 ist Teilzeitbeschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu bewilligen. § 153 b Abs. 2 und 3, § 153 d Satz 2 sowie § 153 f Abs. 3 gelten entsprechend.

(2)Während einer Elternzeit (§ 99 Nr. 2) kann Teilzeitbeschäftigung auch mit weniger als der Hälfte, mindestens aber einem Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden, wenn dies im Interesse des Dienstherrn liegt.


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