Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § .59 Beginn des Ruhestands, Anspruch auf Ruhegehalt

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§ 59 Beginn des Ruhestands, Anspruch auf Ruhegehalt

(1)Der Ruhestand beginnt, abgesehen von den Fällen der §§ 50 bis 52, mit dem Ablauf des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand dem Beamten mitgeteilt worden ist. § 12 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend.

(2)Der Ruhestandsbeamte erhält auf Lebenszeit Ruhegehalt nach den Vorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.         


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