Landesregierung und DGB verständigen sich beim Doppelhaushalt 2007/08

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Landesregierung und DGB verständigen sich beim Doppelhaushalt 2007/08

Ministerpräsident Oettinger und Vertreter des DGB haben sich am Freitag, den 3. November 2006, auf folgende Punkte verständigt:

- Im Jahr 2008 wird für alle aktiven Beamte und Pensionäre eine Besoldungserhöhung von 2,9 % realisiert.

Im Einzelnen gilt:
- mit Wirkung ab 01.01.2008 erhalten alle aktiven Beamte in einer ersten Stufe eine Besoldungserhöhung in Höhe von 1,5 %;
- mit Wirkung ab 1.08.2008 erhält der einfache und mittlere Dienst in einer zweiten Stufe eine Erhöhung um 1,4 %;
- mit Wirkung ab 1.11.2008 erhält der gehobene und höhere Dienst im Zuge der zweiten Stufte eine weitere Erhöhung von 1,4 %.

Versorgungsempfänger werden hinsichtlich der Tariferhöhung in gleicher Weise behandelt wie aktive Beamte.

Hinsichtlich der Sonderzahlungen für aktive Beamte und Versorgungsempfänger wird eine grundsätzliche strukturelle Neuausrichtung angestrebt, d. h.:
- Versorgungsempfänger erhalten mit Wirkung ab 1. April 2007 eine Sonderzahlung i. H. v. 30 %, d. h. 2,5 % bezogen auf den Monatsbezug;
- aktive Beamte erhalten mit Wirkung ab 1. Januar 2008 Sonderzahlungen i. H. v. 50 %, d. h. 4,17 % eines Monatsbezugs.

Die Sonderzahlungen werden künftig in das Grundgehalt der Versorgungsempfängers integriert und damit Bestandteil der Alimentation. Die Landesregierung wird hier zeitnah einen Gesetzentwurf dem Parlament zur Beschlussfassung vorlegen; angestrebt wird eine Beschlussfassung des Kabinetts über entsprechende Gesetzentwürfe im zweiten Quartal 2007.

- Gegenüber den Planansätzen des Doppelhaushalts 2007 / 2008 erklärt sich die Landesregierung mit diesem Ergebnis bereit im Personalkostenbereich, geplante Einsparungen in der Größenordnung von ca. 100 Mio. Euro an anderer Stelle zu kompensieren, um hierdurch insbesondere ein Entgegenkommen bei der Umsetzung der linearen Erhöhung (Realisierung von 2,9 % im Jahr 2008) und bei den Sonderzahlungen an aktive Beamte zu ermöglichen.

- Ferner erklärt Ministerpräsident Oettinger, dass über diese Maßnahmen hinaus im Laufe dieser Legislaturperiode keine weiteren Einschnitte erfolgen werden, insbesondere wird keine Erhöhung der Wochenarbeitszeit / der Lehrerdeputate erfolgen bzw. werden keine Einschränkungen bei der Beihilfe bzw. der freien Heilfürsorge stattfinden.

- Für die im Zuge der Föderalismusreform von der Landesregierung geplanten weiteren Reformschritte im Bereich des Dienstrechts, der Besoldung, insbesondere auch der allgemeinen Erhöhung der Lebensarbeitszeit sagt Ministerpräsident Oettinger eine rechtzeitige und intensive Beteiligung des DGB zu.

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