Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg: § 41a Familienergänzungszuschlag

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Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Baden-Württemberg

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg

 

§ 41a Familienergänzungszuschlag

(1) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Absätzen 2 bis 4 wird auf Antrag ein Familienergänzungszuschlag nach Anlage 12a gewährt.

(2) Anspruch auf den Familienergänzungszuschlag nach Anlage 12a haben Empfänger von Dienstbezügen,

1. die Anspruch auf einen kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags für mindestens ein Kind haben und

2. deren Ehegatte oder deren eingetragener Lebenspartner über Einkommen aus aktueller oder früherer Erwerbstätigkeit nach Abzug von darauf entfallenden Steuern und Sozialabgaben im jeweiligen Kalenderjahr in Höhe von weniger als 6 000 Euro verfügt.

(3) Einkommen aus aktueller oder früherer Erwerbstätigkeit im Sinne von Absatz 2 Nummer 2 sind insbesondere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft und Einnahmen aus Renten, Betriebsrenten, Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder Versorgungsbezüge sowie vergleichbares ausländisches Einkommen und Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung im Sinne von § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Zum Einkommen im Sinne von Absatz 2 Nummer 2 zählen insbesondere auch Leistungen, die aufgrund oder in entsprechender Anwendung öffentlich-rechtlicher Vorschriften kurzfristig erbracht werden, um Erwerbseinkommen zu ersetzen (Erwerbsersatzeinkommen).

(4) Der Anspruchsberechtigte hat den Familienergänzungszuschlag bei der bezügezahlenden Stelle zu beantragen und das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 glaubhaft zu machen. Das Antragsverfahren soll vorzugsweise elektronisch erfolgen. Die Auszahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Der Anspruchsberechtigte ist verpflichtet, der bezügezahlenden Stelle wesentliche Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist von dem Anspruchsberechtigten nach Ablauf des Kalenderjahres endgültig nachzuweisen. Kommt der Anspruchsberechtigte der ihm auferlegten Mitwirkungspflichten schuldhaft nicht nach, ist der Familienergänzungszuschlag insoweit zurückzufordern.

(5) Der Familienergänzungszuschlag ist ein Familienzuschlag im Sinne dieses Gesetzes. Abweichend vom ehebezogenen und kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags nach § 41 nimmt der Familienergänzungszuschlag nicht an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen nach § 16 teil.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

 - Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Mannheim
Die Stadt Mannheim mit dem Wasserturm als Wahrzeichen bietet u.a. eine der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark. Sehr bekannt und beliebt ist die Pop-Akademie in Mannheim. Die Popakademie Baden-Württemberg ist Hochschuleinrichtung und Kompetenz­zentrum für die Musik- und Kreativwirtschaft und ihre popkulturellen Szenen. Mit der Fokussierung ihres Studienangebots auf den Bereich der Populären Musik - in wirtschaftlicher als auch künstlerischer Hinsicht - offeriert sie eine akademische Ausbildung, die in Deutschlands öffentlicher Hochschullandschaft einzigartig ist. Zahlreiche erfolgreiche Karrieren von Musik- und Kreativschaffenden wurden hier begründet.

- Ladenburg 
Die mehr als 2.000 Jahre alte Stadt ist imposant und sehenswert. Sehr zu empfehlen das Carl-Benz-Museum.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma - Garten und Zoo in einem - . Beliebt ist auch die Mercedes-Benz Museum in Stuttgar.


Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de.
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden,   Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 



Red 20261021

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