Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg: Anlage 5 (zu § 105)

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Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Baden-Württemberg

Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg

 

Anlage 5 (zu § 105)

Landesbesoldungsordnungen A, B, C, R und W

Künftig wegfallende Ämter (kw)


1. Landesbesoldungsordnung A

Besoldungsgruppe A 5 kw

(aufgehoben)


Besoldungsgruppe A 6 kw

(aufgehoben)


Besoldungsgruppe A 7 kw

Gestüthauptwärter1) 2)


Fußnoten

1) Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 8 kw.

2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.


Besoldungsgruppe A 8 kw

Gestüthauptwärter1)

Hauptsattelmeister2)


Fußnoten

1) Soweit nicht in Besoldungsgruppe A 7 kw. Für bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen des Gestütsdienstes in den Besoldungsgruppen A 7 kw und A 8 kw.

2) Als Eingangsamt.


Besoldungsgruppe A 9 kw

Erster Hauptsattelmeister


Besoldungsgruppe A 10 kw

(aufgehoben)


Besoldungsgruppe A 11 kw

Fachoberlehrer2) 3)

an einer Sonderschule für Geistigbehinderte oder an einer sonstigen Sonderschule mit einer Abteilung für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Unter-, Mittel- oder Oberstufe

Hauptlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen1)


Fußnoten

1) Als Eingangsamt.

2) Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamten zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.

3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.


Besoldungsgruppe A 12 kw

Oberlehrerin für Hauswirtschaft, Handarbeit und Turnen

Technischer Oberlehrer

an einer Sonderschule für Geistigbehinderte als Stufenleiter der Werkstufe


Besoldungsgruppe A 13 kw

Dozent1) 2)

an einem Pädagogischen Fachseminar

Fachschulrat3)

- am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik

- an einem Pädagogischen Fachseminar

- an einer Fachhochschule

- an der Staatlichen Techniker- und Textilfachschule (Technikum) Reutlingen

Lehrer

- mit der Befähigung für das Lehramt für die Unter- und Mittelstufe eines Gymnasiums

- mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen bei überwiegender Verwendung in Hauptschul- oder Werkrealschulbildungsgängen7)8)

Polizeischullehrer3)

Seminarschulrat

als Bereichsleiter

an einem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)6)

Sonderschuloberlehrer4) 5)

Studienrat3)

- als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung

- als Referent am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik

- als Referent an der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater

Wissenschaftlicher Assistent

an einer wissenschaftlichen Hochschule


Fußnoten

1) Mit abgeschlossener wissenschaftlicher oder künstlerischer Ausbildung.

2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14 kw.

3) Als Eingangsamt.

4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

5) Soweit im Zeitpunkt der Überleitung nach Artikel III § 1 des Landesbesoldungsanpassungsgesetzes vom 3. April 1979 (GBl. S. 134) in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13a.

6) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

7) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.

8) Bis zu 20 Prozent der Gesamtzahl der Planstellen in den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 für Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, die überwiegend in Hauptschul- oder Werkrealschulbildungsgängen verwendet werden.


Besoldungsgruppe A 14 kw

Bezirksnotar

als Leiter eines Notariats mit 5 und mehr Planstellen für Bezirksnotare und Notarvertreter

Dozent1)

an einem Pädagogischen Fachseminar

Fachschulrat4)

als Abteilungsleiter einer Heimsonderschule

Oberstudienrat

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit 3 bis 6 Schulstellen2)

- als Referent am Landesinstitut für Schulentwicklung

- als Referent am Landesinstitut für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik

- als Referent und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater

Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie3)

Polizeischulrektor

Seminarschuldirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen)

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Grundschulen)

Sonderschulkonrektor

als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule

- für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern

- für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern2)

- für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern

- für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern2)

- mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug

- mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug2)

Sonderschulrektor

als Leiter einer Sonderschule

- für Lernbehinderte mit bis zu 90 Schülern

- für Lernbehinderte mit mehr als 90 bis 180 Schülern2)

- für sonstige Sonderschüler mit bis zu 45 Schülern

- für sonstige Sonderschüler mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern2)

- mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug2)

Zweiter Sonderschulkonrektor

an einer Sonderschule

- für Lernbehinderte mit mehr als 270 Schülern

- für sonstige Sonderschüler mit mehr als 135 Schülern

- mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug


Fußnoten

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13 kw.

2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

3) Als Eingangsamt; erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

4) Erhält als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern eine Amtszulage nach Anlage 13.


Besoldungsgruppe A 15 kw

Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen

als weiteres Mitglied des Vorstandes

Direktor der Landesakademie für Schulkunst, Schul- und Amateurtheater4)

Direktor des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)4)

Direktor einer Heimsonderschule

- als Leiter einer Heimsonderschule mit bis zu 90 Schülern

- als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern4)5)

Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte

als Leiter eines Seminars (Grundschulen)

an einem Seminar (Berufliche Schulen)

- als Bereichsleiter1)

- als der ständige Vertreter des Direktors6)

an einem Seminar (Gymnasien)

- als Bereichsleiter1)

- als der ständige Vertreter des Direktors6)

Ephorus4)

als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn

Fachschuldirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern5)

- als der ständige Vertreter des Leiters einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern

- und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern4)5)

- und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe4)

Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung4)

als Referatsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Fachbereichsleiters

Professor an einem Staatlichen Seminar für Schulpädagogik1)

als Fachberater

Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie

- als Studiengangsleiter2)

- als Studienbereichsleiter3)

Professor eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung

an einem Seminar (Berufliche Schulen)

- als Bereichsleiter1)

- als der ständige Vertreter des Direktors6)

an einem Seminar (Gymnasien)

- als Bereichsleiter1)

- als der ständige Vertreter des Direktors6)

Seminarschuldirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen)

- als Leiter der Abteilungen Sonderpädagogik am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd (an den Pädagogischen Fachseminaren Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd)7)

Sonderschulrektor

als Leiter einer Sonderschule

- für Lernbehinderte mit mehr als 180 Schülern

- für sonstige Sonderschüler mit mehr als 90 Schülern

- mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug

Studiendirektor

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit 7 bis 14 Schulstellen

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Pädagogischen Fachseminars mit mindestens 15 Schulstellen4)

- als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit 3 bis 6 Schulstellen

- als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit 7 bis 14 Schulstellen4)

- an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern4)

- an einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe4)

- als der ständige Vertreter des Leiters des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik

- am Landesinstitut für Schulentwicklung


Fußnoten

1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

2) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

3) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

4) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

5) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.

6) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

7) Zugleich auch ständiger Vertreter des Direktors für diesen Bereich.


Besoldungsgruppe A 16 kw

Direktor bei der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen

als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Direktor des Landesinstituts für Schulsport, Schulkunst und Schulmusik

Direktor einer Heimsonderschule

als Leiter einer Heimsonderschule mit mehr als 90 Schülern2)

- und einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern2)

- und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe

Direktor einer Staatlichen Akademie für Lehrerfortbildung

Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte

als Leiter eines Seminars (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen)

Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis zu 2.000

Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors

Oberstudiendirektor

als Leiter eines Pädagogischen Fachseminars mit mindestens 15 Schulstellen

Professor am Landesinstitut für Schulentwicklung

- als Fachbereichsleiter

- als der Stellvertretende Direktor

Professor an einer Berufsakademie - Staatlichen Studienakademie

- als stellvertretender Direktor

- als Leiter einer Außenstelle

Prorektor und Professor1)

als der ständige Vertreter des Rektors einer Fachhochschule mit Ausbildungsgängen, die ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind


Fußnoten

1) Der ständige Vertreter des Leiters einer Fachhochschule, bei der aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung von der Berufung von Professoren abgesehen wird, führt die Amtsbezeichnung Prorektor.

2) Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.


2. Landesbesoldungsordnung B

Besoldungsgruppe B 2 kw

Direktor

als Leiter

- eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen)

- eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien)

Direktor der Landesstelle für Straßentechnik

Direktor des Informatikzentrums Landesverwaltung Baden-Württemberg

Erster Direktor der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen

als Vorstandsvorsitzender

Finanzpräsident

als Leiter der Abteilung Bundesbau bei der Oberfinanzdirektion

Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 2.000 bis zu 5.000

Leitender Verwaltungsdirektor beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg

als der ständige Vertreter des Direktors

Professor als Direktor

- eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Berufliche Schulen)

- eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien)

Rektor einer Fachhochschule mit einer Messzahl bis zu 400

Rektor und Professor2)

als Leiter einer Fachhochschule mit Ausbildungsgängen, die ausschließlich auf den öffentlichen Dienst ausgerichtet sind

Verwaltungsdirektor bei einer Universität3)

als Leiter der Personal- und Wirtschaftsverwaltung eines Universitätsklinikums

Vizepräsident eines Oberschulamtes


Fußnoten

2) Der Leiter einer Fachhochschule, bei der aufgrund einer besonderen gesetzlichen Regelung von der Berufung von Professoren abgesehen wird, führt die Amtsbezeichnung Rektor.

3) An einer Universitätsklinik mit mindestens 3.000 hauptberuflich Beschäftigten, wenn der Kanzler der Universität in Besoldungsgruppe B 3 kw eingestuft ist; die Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe B 3 kw gilt entsprechend.


Besoldungsgruppe B 3 kw

Direktor des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Forstpräsident

Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000

Leitender Verwaltungsdirektor beim Landeswohlfahrtsverband Baden

als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors

Leitender Verwaltungsdirektor beim Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern

als der ständige Vertreter des Verbandsdirektors

Polizeipräsident

als Leiter einer Landespolizeidirektion

Präsident einer Kunsthochschule

Professor

als Direktor am Landesinstitut für Schulentwicklung

Rektor einer Fachhochschule mit einer Messzahl von mehr als 400

Rektor einer Kunsthochschule

Rektor einer Pädagogischen Hochschule

- mit einer Messzahl bis zu 1.000

- mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis zu 2.0001)

Verbandsdirektor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Verwaltungsdirektor bei einer Universität2) 3)

als Leiter der Personal- und Wirtschaftsverwaltung eines Universitätsklinikums


Fußnoten

1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

2) An einer Universitätsklinik mit mindestens 3.000 hauptberuflich Beschäftigten, wenn der Kanzler der Universität in Besoldungsgruppe B 4 kw eingestuft ist.

3) Soweit Beauftragter für den Haushalt und Geschäftsführer der medizinischen Einrichtungen.


Besoldungsgruppe B 4 kw

Direktor des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg

Kanzler einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 10.000

Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz

Präsident des Landeskriminalamts

Präsident einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis zu 2.000

Rektor einer Pädagogischen Hochschule mit einer Messzahl von mehr als 2.000

Rektor einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 1.000 bis zu 2.000


Besoldungsgruppe B 5 kw

Präsident eines Oberschulamts

Präsident einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 2.000 bis zu 5.000

Rektor einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 2.000 bis zu 5.000

Verbandsdirektor des Landeswohlfahrtsverbands Baden

Verbandsdirektor des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern


Besoldungsgruppe B 6 kw

Direktor beim Rechnungshof

als dienstältestes Mitglied des Rechnungshofs

Präsident einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000

Rektor einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 5.000 bis zu 10.000


Besoldungsgruppe B 7 kw

Präsident einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 10.000

Rektor einer Universität mit einer Messzahl von mehr als 10.000


3. Landesbesoldungsordnung C kw

Besoldungsgruppe C 1 kw

Künstlerischer Assistent

Wissenschaftlicher Assistent


Besoldungsgruppe C 2 kw

Hochschuldozent1)

Oberassistent1)

Oberingenieur

Professor2)

an einer Fachhochschule

Professor an einer Kunsthochschule3)

Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule3)

an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule

 

Fußnoten

1) Erhält eine Stellenzulage nach Anlage 14, soweit als Oberarzt einer Hochschulklinik tätig.

2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe C 3 kw.

3) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen C 3 kw oder C 4 kw.


Besoldungsgruppe C 3 kw

Professor1)

an einer Fachhochschule

Professor an einer Kunsthochschule2)

Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule2) 3)

Universitätsprofessor2)


Fußnoten

1) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe C 2 kw.

2) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen C 2 kw oder C 4 kw.

3) Nur an einer wissenschaftlichen Hochschule, die nach Landesrecht weder Universität ist, noch einer Universität gleichgestellt ist.


Besoldungsgruppe C 4 kw

Professor an einer Kunsthochschule1)

Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule1) 2)

Universitätsprofessor1)


Fußnoten

1) Soweit nicht in den Besoldungsgruppen C 2 kw oder C 3 kw.

2) Nur an einer wissenschaftlichen Hochschule, die nach Landesrecht weder Universität ist, noch einer Universität gleichgestellt ist.


4. Landesbesoldungsordnung R kw

Besoldungsgruppe R 1 kw

Justizrat

Oberjustizrat1)

als Leiter eines Notariats mit bis zu 3 Planstellen für Notare

 

Fußnoten

1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.


Besoldungsgruppe R 2 kw

Notariatsdirektor

- als Leiter eines Notariats mit 4 bis 7 Planstellen für Notare

- als Leiter eines Notariats mit 8 und mehr Planstellen für Notare1)

- als der ständige Vertreter des Leiters eines Notariats mit 8 und mehr Planstellen für Notare


Fußnoten

1) Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.


5. Landesbesoldungsordnung W kw

Besoldungsgruppe W 2 kw

Vizepräsident der...1) 2)


Fußnoten

1) An Kunsthochschulen und Pädagogischen Hochschulen mit einer Studierendenzahl unter 2000 sowie an Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit einer Studierendenzahl unter 2500.

2) Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der der Amtsinhaber angehört.


Besoldungsgruppe W 3 kw

Präsident der...1)

Vizepräsident der...1)2)

Professor an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

- als Prorektor einer Studienakademie

- als Leiter einer Außenstelle einer Studienakademie

- als Studienbereichsleiter


Fußnoten

1) Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der der Amtsinhaber angehört.

2) Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 2 kw.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

 - Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Mannheim
Die Stadt Mannheim mit dem Wasserturm als Wahrzeichen bietet u.a. eine der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark. Sehr bekannt und beliebt ist die Pop-Akademie in Mannheim. Die Popakademie Baden-Württemberg ist Hochschuleinrichtung und Kompetenz­zentrum für die Musik- und Kreativwirtschaft und ihre popkulturellen Szenen. Mit der Fokussierung ihres Studienangebots auf den Bereich der Populären Musik - in wirtschaftlicher als auch künstlerischer Hinsicht - offeriert sie eine akademische Ausbildung, die in Deutschlands öffentlicher Hochschullandschaft einzigartig ist. Zahlreiche erfolgreiche Karrieren von Musik- und Kreativschaffenden wurden hier begründet.

- Ladenburg 
Die mehr als 2.000 Jahre alte Stadt ist imposant und sehenswert. Sehr zu empfehlen das Carl-Benz-Museum.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma - Garten und Zoo in einem - . Beliebt ist auch die Mercedes-Benz Museum in Stuttgar.


Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de.
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden,   Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 



Red 20261021

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