Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § 153 Bewilligungsbehörde

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§ 153 Bewilligungsbehörde

(1)Entscheidungen nach diesem Abschnitt trifft die Stelle, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre, wenn der Ministerpräsident für die Ernennung zuständig wäre, die oberste Dienstbehörde (Bewilligungsbehörde). Die oberste Dienstbehörde kann die Befugnis, soweit sie selbst für die Ernennung des Beamten zuständig wäre, auf nachgeordnete Behörden übertragen.

(2)Abweichend von Absatz 1 entscheidet über die Genehmigung von Nebentätigkeiten während einer Freistellung die nach § 87 a Abs. 2 zuständige Stelle im Benehmen mit der Bewilligungsbehörde.


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