Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § .76 Beamtenrechtliche Folgen bei Ausübung eines Mandats oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit

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§ 76 Beamtenrechtliche Folgen bei Ausübung eines Mandats oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit

Die beamtenrechtlichen Folgen, die sich aus der Übernahme oder Ausübung eines Mandats im Bundestag oder im Landtag oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit in der Vertretungskörperschaft einer Gemeinde, eines Landkreises oder einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts ergeben, richten sich, unbeschadet des § 112 Abs. 3, nach den hierfür geltenden besonderen Gesetzen.                 


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