Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § .39

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§ 39 

(1)Das Beamtenverhältnis endet außer durch Tod durch
1. Entlassung (§ 34 a Abs. 5, §§ 40 bis 48 und 132),
2. Verlust der Beamtenrechte (§§ 66 bis 69),
3. Entfernung aus dem Dienst nach den disziplinarrechtlichen Vorschriften.

(2)Das Beamtenverhältnis endet ferner durch Eintritt in den Ruhestand (§§ 49 bis 65) unter Berücksichtigung der die beamtenrechtliche Stellung der Ruhestandsbeamten regelnden Vorschriften.

(3)In den Laufbahnvorschriften oder in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen kann bestimmt werden, daß das Beamtenverhältnis eines Beamten auf Widerruf mit der Ablegung der Laufbahnprüfung oder dem wiederholten Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, die Voraussetzung für die Ablegung der Laufbahnprüfung ist, endet. 


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