Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § .26 Anrechnung von Ausbildungszeiten

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§ 26 Anrechnung von Ausbildungszeiten

(1)In der Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes kann eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes, des Bezirksnotars oder des Rechtspflegers auf Antrag bis zu zwei Semestern auf das Universitätsstudium und bis zu sechs Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden.

(2)Im übrigen bestimmen die Laufbahnvorschriften, ob und inwieweit ein erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsgang für eine Laufbahn auf die Ausbildung für die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung und ein nicht erfolgreich abgeschlossener Ausbildungsgang auf die Ausbildung für die nächstniedere Laufbahn derselben Fachrichtung angerechnet werden können.


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