Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § .55 Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag

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§ 55 Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beamte dienstunfähig ist, und beantragt er die Versetzung in den Ruhestand nicht, leitet der Dienstvorgesetzte das Zurruhesetzungsverfahren ein. Der Beamte erhält Gelegenheit, sich zu den für die Zurruhesetzung erheblichen Tatsachen innerhalb eines Monats schriftlich zu äußern. Vom Ablauf des Monats, in dem ihm die Versetzung in den Ruhestand mitgeteilt worden ist, bis zu deren Unanfechtbarkeit wird der Teil der Dienstbezüge einbehalten, der die Versorgungsbezüge übersteigt. Wird die Versetzung in den Ruhestand unanfechtbar aufgehoben, sind die einbehaltenen Dienstbezüge nachzuzahlen.     


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